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   OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16   

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https://dejure.org/2016,61285
OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16 (https://dejure.org/2016,61285)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2016 - 10 F 8/16 (https://dejure.org/2016,61285)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 10 F 8/16 (https://dejure.org/2016,61285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO
    Akteneinsicht, Beweisbeschluss, ; Wohl des Bundes oder Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16
    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestand in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2014 - 14 PS 2/14 -, juris Rn. 38 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2016 - 10 F 15/16 -, n. v.).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 3.15

    Erforderlichkeit eines Beweisbeschlusses zur Klärung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16
    Dies ist nämlich immer dann gegeben, wenn die Pflicht, die Verwaltungsvorgänge vorzulegen, Streitgegenstand des Verfahrens in der Hauptsache ist und die in diesem Verfahren zutreffende Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der betreffenden Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Vorgänge, wie von der Behörde geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2015 - 20 F 3.15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 14 PS 2/14

    Auskunft; Beobachtung; Bindungswirkung; Feststellungsklage; Funktionsfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16
    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestand in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (BVerwG, Beschl. v. 18. April 2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 17 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2014 - 14 PS 2/14 -, juris Rn. 38 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2016 - 10 F 15/16 -, n. v.).
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